Unsere Schulordnung

Unsere Schule will ein Ort des Miteinanders sein: Schüler, Lehrer und Eltern sollen sich hier wohl-fühlen können und gerne kommen!

Im Mittelpunkt steht das Lernen, das manchmal anstrengend, aber auch interessant sein kann. Damit dies möglichst gut gelingt, müssen alle Beteiligten ( Schüler, Lehrer und Eltern ) mitarbeiten, wobei besonders gegenseitige Rücksichtnahme, Respekt und das Zurücknehmen eigener Interessen Grundlagen erfolgreichen Lernens sind.

Wie jedes Zusammenleben erfordert auch das Leben in einer Schulgemeinschaft Regeln, durch die Ungerechtigkeiten, Störungen und Sachbeschädigungen vermieden werden sollen.

 

Die wichtigsten Regeln sind in dieser Schulordnung festgehalten:

 

Schulweg

Der direkte oder sicherste Weg zur Schule und nach Hause ist versichert – Umwege leider nicht. Für einen guten Start in den Unterrichtstag ist es notwendig, rechtzeitig an der Schule anzukommen. Auf dem Schulgelände besteht 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn, also ab 7.30 Uhr, Versicherungsschutz. Sollte in dieser Zeit etwas vorfallen, so können sich die Schüler an den Lehrer, der Frühaufsicht führt wenden. Schüler, die früher zur Schule kommen sind nicht beaufsichtigt und auch nicht versichert. Bei Schäden haften deshalb die Eltern. Nach dem ersten Klingeln versammeln sich die Schüler an ihren Sammelplätzen im großen Schulhof und warten dort, bis sie ihr Lehrer abholt.

 

Schulzeiten

Der Unterricht richtet sich nach den folgenden Zeiten:

Der Gong ertönt zu Beginn und Ende der Pausen.

 

Ansonsten entscheidet der Lehrer über Beginn und Ende des Unterrichts. Am Nachmittag können die Unterrichtszeiten abweichen. Der Lehrer informiert dann Schüler und Eltern entsprechend.

 

Sollte ein Lehrer 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht anwesend sein, so muss der Klassensprecher oder ein anderer verantwortlicher Schüler im Rektorat oder beim Nachbarlehrer Bescheid geben.

Schulversäumnis und Entschuldigungen (laut Schulbesuchsverordnung)

Kann ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) nicht am Unterricht teilnehmen, so muss dies unverzüglich, unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer durch die Erziehungsberechtigten der Schule mitgeteilt werden. Die Entschuldigung muss spätestens am zweiten Tag der Verhinderung telefonisch, schriftlich oder per Email erfolgen.

Falls die Entschuldigung telefonisch (07158 90 41 11) oder per Email (Verwaltung@Wielandschule.de) erfolgt, ist eine schriftliche Entschuldigung innerhalb von drei Tagen nachzureichen*.

 

* Dazu ein Beispiel: Ein Schüler ist montags krank. Die Eltern rufen montags (oder dienstags) an - die schriftliche Entschuldigung muss spätestens mittwochs an der Schule sein.

 

In besonders begründeten Ausnahmefällen können Schüler durch einen rechtzeitigen schriftlichen Antrag vom Besuch der Schule beurlaubt werden. Den Antrag stellen die Erziehungsberechtigten für bis zu zwei Tagen beim Klassenlehrer, darüber hinaus bei der Schulleitung. Unterrichtsstoff, der in dieser Zeit versäumt wird, muss selbständig nachgearbeitet werden.

 

Schulgelände und Schulgebäude

Das Schulgelände dient der Bewegung und der Erholung in den Pausen. Der Gang hinter dem Werkraum gehört nicht mehr zum Pausengelände.

In der großen Pause verlassen alle Schüler die Schulgebäude und begeben sich auf die Pausenhöfe. Das Schulgelände darf während der Unterrichts- und Pausenzeiten nicht verlassen werden. Nach der Pause warten die Schüler an ihren Sammelplätzen auf ihre Lehrer. Die Benutzung der Spielgeräte ist erwünscht – Beschädigungen müssen aber vermieden werden. Ballspielen ist nur mit weichen Bällen erlaubt.

 

Damit sich alle an der Schule wohl fühlen, muss jeder auf Sauberkeit Acht geben. Abfälle gehören in die Mülleimer. Dabei muss die Mülltrennung eingehalten werden. Die Papiereimer in den Klassenzimmern werden von den Schülern in die großen Tonnen auf dem Schulhof entleert.

 

Das Rauchen ist generell auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Dies gilt auch für Schulveranstaltungen.

 

Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Nach ihrer Benützung müssen sie sauber verlassen werden. Wer Toiletten verunreinigt, beschmutzt oder verstopft, muss für die Reinigungskosten aufkommen oder die Reinigung selbst vornehmen.

 

Fachräume dürfen nur in Begleitung eines Lehrers betreten werden. Die jeweiligen Raumordnungen sind einzuhalten, damit der Wert der Einrichtung lange erhalten bleibt.

 

Auf angemessene Kleidung sollte in jeder Jahreszeit geachtet werden. Kleidungsstücke müssen an den Garderoben vor den Klassenzimmern aufgehängt werden. Jeder ist für sein Eigentum selber verantwortlich – die Schule übernimmt keine Haftung. Der Abschluss einer Garderobenversicherung ist möglich.

 

Verhalten in der Schule

Durch gegenseitiges Grüßen und höfliches Benehmen kann das allgemeine Wohlbefinden enorm gesteigert werden. Ebenso wichtig ist auch der verantwortliche Umgang mit Geräten und Fahrzeugen.

Viele Schüler besitzen ein Mobiltelefon. Falls die Erziehungsberechtigen einverstanden sind, darf dieses auf eigene Verantwortung zur Schule mitgebracht werden. Vor Betreten des Schulgeländes ist es auszuschalten. Andernfalls kann das Gerät vorübergehend durch den Lehrer einbehalten werden.

Discmans oder MP3-Player gehören nicht in die Schule!

 

Wer mutwillig oder grob fahrlässig Schaden anrichtet, muss dafür aufkommen. Absichtliche und unabsichtliche Verunreinigungen in den Schulgebäuden oder auf dem Schulhof müssen vom Verursacher beseitigt werden. Wer Beschädigungen feststellt, meldet diese beim Hausmeister oder einem Lehrer.

 

Schüler dürfen nach der bestandenen Fahrradprüfung mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Die Fahrräder müssen verkehrssicher sein und am Fahrradständer auf dem großen Schulhof abgeschlossen werden. Die Schule haftet nicht für Beschädigungen und Diebstahl. Das gleiche gilt für Inliner und Roller. Um Unfälle und Gefährdungen zu vermeiden, dürfen sie in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände nicht benutzt werden.

 

Vor dem Schwimmunterricht muss man sich rasch umziehen und anschließend gründlich duschen. Die Schwimmhalle darf nur im Beisein des Lehrers betreten werden.

 

Schneeballwerfen ist in jedem Winter eine neue sportliche Herausforderung – allerdings nicht auf dem Schulgelände. Dort ist es leider zu gefährlich und deshalb verboten.

 

Umgang mit Konflikten

An einem Ort, an dem sich viele Menschen (Große und Kleine – Stärkere und Schwächere) begegnen, sind gegenseitiger Respekt und Rücksichtname von besonderer Bedeutung. Wer von anderen geärgert oder gemobbt wird, kann sich jederzeit an seinen Lehrer wenden. Wer merkt, dass andere geärgert werden, kann sich für sie einsetzen oder ebenfalls einen Lehrer verständigen.

 

Allgemein belasten Konflikte die Beziehungen und wirken sich oft negativ auf schulische Leistungen aus. Deshalb ist es wichtig, sie zu klären. Helfen können die Klassenlehrer, aber auch die übrigen Lehrer oder die Schulleitung. Wichtig ist, dass zunächst die unmittelbar Betroffenen versuchen miteinander zu sprechen.

 

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sowie pädagogische Maßnahmen

In der Schule sind die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen im Schulgesetz §90 geregelt. Die dort aufgeführten Maßnahmen reichen vom Nachsitzen über einen zeitweiligen Unterrichtsausschluss bis hin zum gänzlichen Ausschluss aus der Schule. Die Entscheidung trifft die Schulleitung nach Anhörung der Beteiligten und der entsprechenden Gremien. Im Einzelfall können mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten auch andere Erziehungsmaßnahmen (z.B. Sozialdienste) vereinbart werden.

 

Über pädagogische Maßnahmen entscheiden die Lehrer vor dem Hintergrund ihres erzieherischen Auftrags. Solche Maßnahmen sind z.B. Gespräche, „Wiedergutmachungsdienste“, Ermahnungen, Änderungen der Sitzordnung, Einträge ins Klassenbuch.

 

Karin Genitheim | Rektorin

 

*Um diese Textfassung so kurz wie möglich zu halten, steht der Begriff „Schüler“ für alle Schülerinnen und Schüler, sowie der Begriff „Lehrer“ für alle Lehrerinnen und Lehrer.